Vermächtnisse, Erbschaften & Testamente

Sie möchten sich über Ihre Existenz hinaus engagieren und zu einer besseren Zukunft beitragen. 

Vier Formen der Nachfolge und Vermächtnisse

Vermächtnis

Ihre Angehörigen sind die ersten Nutznießer. Das bedeutet, dass Ihre Familienmitglieder, wie Ehepartner, Nachkommen und Verwandte, nach wie vor einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil des Erbes haben. Über den diesen Betrag übersteigenden Teil können Sie nach Belieben verfügen. Sie können die ReBin Foundation zu den Begünstigten zählen. Wenn Sie keine Erben in Reserve haben, können Sie die ReBin Foundation sogar als Universalerbin einsetzen.

ERBSCHAFT

Ein Vermächtnis ermöglicht Ihnen auch eine Sach- oder Geldspende. Die ReBin-Stiftung wird nicht zum Erben, kann aber gegenüber den Erben ein Recht auf das vererbte Vermögen geltend machen. Auch bei einem Vermächtnis haben Ehegatten, Kinder und Eltern unter à̀ Anspruch auf einen Anteil am Erbe. Alle Einnahmen aus Sachspenden (z. B. Immobilien oder Antiquitäten) werden von der ReBin Foundation für Projekte im strengen Rahmen ihrer Statuten verwendet.

BEGÜNSTIGUNGSKLAUSEL

Bei bestimmten Versicherungsarten kann der Begünstigte im Todesfall frei gewählt werden. Sie können die ReBin Foundation als begünstigte Organisation bestimmen. Sie können sich direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden.

Spenden in Trauer

Viele Menschen wünschen sich in ihrem letzten Wunsch, dass anstelle von Blumen eine Spende getätigt wird. Auf diese Weise zeigen sie ihre Solidarität mit Projekten wie dem unseren.

Wie man eine Notiz am Ende der Ankündigung macht?

Der Verstorbene oder Sie, als Hinterbliebener, können anstelle von Blumen eine Spende planen. Damit wir korrekt auf Ihre Wünsche eingehen können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Bitte kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns den Namen des Verstorbenen und die Adresse der hinterbliebenen Familie mit.
Bitte erwähnen Sie die Möglichkeit, eine Spende zu machen, am Ende der Ankündigung. – Wir danken jedem Spender persönlich. Nach vier Wochen erhält die trauernde Familie eine Liste derer, die zum Gedenken an den Verstorbenen gespendet haben. Dies gibt Ihnen die Gelegenheit, ihnen zu danken.

Wortlaut der Ankündigung um sicherzustellen, dass die Spende an der richtigen Stelle vermerkt wird, verwenden Sie bitte eine der folgenden Formulierungen in der Ankündigung: "Anstelle von Blumen ehren wir das Andenken an den Verstorbenen durch eine Spende an die Nierenstiftung, Erwähnung XXXXX“; oder "Wir unterstützen die Nierenstiftung entsprechend den Wünschen des Verstorbenen. . , XXXX“;.

Spende zum Gedenken an den Verstorbenen

Wenn Sie eine Spende per Einzahlungsschein oder Banküberweisung tätigen, notieren Sie bitte den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen. Spenden Sie direkt online mit dem folgenden Formular. Sie können den Namen der verstorbenen Person in das entsprechende Feld eingeben.

 Bestattungssammlung

Vielleicht möchten Sie die ReBin Foundation bei der Sammlung bei der Beerdigung unterstützen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit der für die Zeremonie verantwortlichen Person. Nach der Zeremonie können diese den gesammelten Betrag unter Angabe des Todes und der Adresse der hinterbliebenen Familie auf unser Bankkonto überweisen. Auf diese Weise können wir Ihnen für Ihre Spende danken.

Wie mache ich ein Testament?

Hier finden Sie ein Muster-Testament. Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, unterzeichnet und datiert sein.

Welche Sicherheit kann ich haben, dass mein Erbe sinnvoll genutzt wird?

Wir garantieren, dass Ihr Erbe mit größter Ethik behandelt wird. Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Sie können sich jederzeit ein Bild von unserer Arbeit machen, indem Sie ein persönliches Interview mit einem der Mitglieder der Stiftung anfordern.

Was ist der Unterschied zwischen einer Erbschaft und einem Vermächtnis?

Durch Erbschaft hinterlassen Sie einen Teil Ihres Nachlasses an die ReBin Foundation, die Erbe wird. Sie müssen den Prozentsatz des verfügbaren Kontingents angeben, der der Organisation zugutekommt. Andererseits hinterlassen Sie in Ihrem Testament einen festen Betrag, der an die ReBin Foundation gezahlt werden muss (die für unsere Organisation am besten geeignete Option).

IHRE SPENDE IN ERINNERUNG AN EINEN GELIEBTEN

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+41 (0)76 773 55 97

Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr